AGB

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HebeTechnikCenter Dresden

Inh. Falko Arnhold e.K.

Hamburger Str. 65b
01157 Dresden

Telefon: 0351 - 4273430

Telefax: 0351 - 4275725


Kontaktformular

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

HebeTechnikCenter Dresden

 

1. Allgemein

1.1.

Allen Angeboten und Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2.

Soweit abweichende Vereinbahrungen getroffen wurden, müssen diese schriftlich vereinbart werden entweder durch Aufnahme in die Auftragsbestätigung oder besondere Schriftform.

1.3.       

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder diese Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die einschlägige Regelung.

2. Preise


2.1.       

Unsere Preise verstehen sich ab Lager oder dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Versandort ausschließlich Verpackungen, diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

2.2.       

Eine Erhöhung der im Vertrag angebotenen Preise ist zulässig, wenn die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate beträgt. Sollten sich nach Ablauf von vier Monaten seit Abschluss des Vertrages bis zur Auslieferung die Preise unseres Lieferanten erhöhen, so erhöhen sich auch unsere Preise entsprechend.

2.3.       

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkaufs.

3.           Zahlungsbedingungen

3.1.       

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach Übergabe der Ware und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.
Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.2.       

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3.       

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbahrung.

3.4.       

Wechsel und Schecks werden von uns nur Zahlungshalber angenommen. Schecks gelten nur dann als Barzahlung, wenn sie so rechtzeitig zugesandt werden, dass die Einlösung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist erfolgen kann. Vordatierte Schecks werden nicht in Zahlung genommen. Bei Zahlung durch Akzept oder Kundenwechsel behalten wir uns die Annahme vor.

3.5.       

Ein Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung steht unserem Vertragspartner nur dann zu, wenn die behauptete Gegenforderung unbestritten und fällig ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen uns vorliegt.

3.6.       

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind sofort bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Aushändigung oder Übersendung der Rechnung fällig.

3.7.       

Verzug und sonstige Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen berechtigen uns, Sicherheit und hinsichtlich noch anstehender Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Unberührt davon bleibt das gesetzliche Recht zum Vertragsrücktritt und dem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalten stehenden Ware die Weiterveräußerung und Weiterbenutzung zu untersagen und die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstände unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts wieder in Besitz zu nehmen. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

4.           Eigentumsvorbehalt

4.1.       

Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Gschäftsbeziehung vor. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

4.2.       

Sofern die gelieferte Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden wird, werden wir Miteigentümer an dem vermischten oder verbundenen Bestand oder dem neuen Gegenstand. Der Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht dem sich aus unsrer Rechnung ergebenden Verkaufswert an den vermischten oder verbundenen Teilen.

4.3.       

Soweit der Käufer Händler ist, darf er die gelieferte und noch in unserem Eigentum stehende Ware nur im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußern. Sofern der Käufer die in unserem Eigentum stehende Ware im eigenen Betrieb verwendet, darf die Weiterveräußerung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns erfolgen. Auf jeden Fall ist die Weiterveräußerung nur dann statthaft, wenn der Abnehmer unseres Kunden nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat oder seine zur Abtretung vorbehaltene Zustimmung erteilt. Die Sicherungsübereignung bzw. Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware ist nicht gestattet.

4.4.       

Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er bis zur völligen Tilgung unserer Forderung, die Ihm aus der Veräußerung entstehende Rechte gegen seinen Abnehmer unwiderruflich an uns ab. Soweit der Abnehmer Händler ist und er die gelieferte Ware mit unserer Zustimmung veräußert hat, ist er berechtigt, die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in eigenem Namen treuhänderisch für uns einzuziehen. Uns steht das jederzeitige Recht zu, die Abtretung Dritten bekannt zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

4.5.       

Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat er die Geräte auf seine Kosten gegen Maschineschaden und Diebstahl zu versichern.

5.           Vermietung von Geräten

5.1.       

Im Falle der Vermietung von Geräten obliegen dem Vermieter die gleichen Pflichten, wie sie dem Vorbehaltskäufer gemäß vorstehender 4. obliegen.

6.           Abnahmeverzug

6.1.       

Gerät der Käufer mehr als zehn Tage mit der Abnahme in Verzug, kann der Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen. Nimmt der Käufer innerhalb der Nachfrist den Kaufgegenstand nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 15% Schadensersatz vom Kaufpreis zu fordern. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

7.           Maße, Gewichte, Leistungen

7.1.       

Unterlagen zu Angeboten und Auftragsbestätigungen wie Abbildung, Angabe über Gewichte, Abmessungen, Leistungen, Baujahr, Typ, Betriebsstoffverbrauch eines Gerätes usw. sind nur Näherungswerte. Sie sind verbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

8.           Lieferung

8.1.       

Der Versand erfolgt für Rechnung des Käufers bzw. des Mieters unfrei. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Versandweg, Beförderung und Schutzmittel unserer Wahl unter Ausschluss unserer Haftung überlassen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Käufer. Bruchsicherung erfolgt nach unserem Ermessen auf Kosten des Käufers. Entsprechende Regelungen gelten auch für Mieter.

9.           Lieferzeit und Lieferungshindernisse

9.1.       

Angegebene Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten

9.2.       

Ist eine Lieferzeit als verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unsres Willens liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel ob sie bei uns oder einem Vorlieferanten eintreten – sind wir berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik und Aussperrung bei uns, unseren Unter- oder Vorlieferanten sowie bei dem Transportgewerbe zu. Wir werden solche Umstände unseren Kunden unverzüglich mitteilen.

10.         Mangelrüge und Gewährleistung
              a) Fabrikneue Geräte

10.1.       

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

10.2.       

Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

10.3.       

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittrecht zu.

10.4.       

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb von einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ist der Kunde Kaufmann, gelten die §§347 ff. HGB
              Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten, nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels.
Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Aussagen des Herstellers zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für die Maßgeblichkeit der unrichtigen Herstelleraussagen bezüglich seiner Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

10.5.       

Hat der Kunde wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom
               gewählt, steht ihm daneben kein Schadensersatz gegen uns wegen des Mangels zu.                   

10.6.       

Vor Eigentumsübergang ist eine Übereignung, Verpfändung und Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung der Sache durch den Verbrauch ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von uns nicht zulässig.

10.7.       

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Schäden, die auf natürlicher Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Darüber hinaus ist uns Gelegenheit gegeben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst oder durch einen Beauftragten festzustellen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruchs an dem bemängelten Stück nichts geändert werden.

b) Gebrauchte Geräte

10.8.       

Für gebrauchte Geräte gilt über das Zuvorstehende hinaus, dass diese in dem Zustand verkauft werden, in dem sie sich am Liefertag befinden. Dem Käufer wird das Recht eingeräumt und Gelegenheit gegeben, dien Ware vor Vertragsabschluss oder vor Lieferung zu besichtigen und zu prüfen. Nimmt er oder der von ihm Beauftragte die Ware ohne Beanstandung ab, so nimmt er die Ware im Zustand der Übergabe als Erfüllung des Vertrages an. Soweit wir bei gebrauchten Geräten im Rahmen einer durch uns durchgeführten Überholung neue Teile eingebaut haben, wird für diese eine Gewährleistung im gleichen Umfang durch uns, jedoch beschränkt auf die Dauer von drei Monaten, wie wir sie für neue Geräte übernehmen. Im Übrigen entfällt für gebrauchte Geräte jede Gewährleistung durch uns, sofern es sich bei dem Erwerber um einen Unternehmer handelt.

11.         Datenschutz

11.1.       

Wir verarbeiten die von uns erhobenen Kundendaten ausschließlich unter Beachtung der Vorschriftendes Bundesdatenschutzgesetzes. Alle von Kunden erhaltene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit die für die Begründung, Durchführung uns Ausführung der Verträge, besonders des Kaufvertrags, erforderlich ist.

12.         Salvatoresche Klausel

12.1.       

Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. des Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung

13.         Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1.       

Erfüllungsort ist Dresden. Dies gilt sowohl für Lieferungen als auch für zurückgehende Mietgeräte und Zahlungen.

13.2.       

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13.3.   

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

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